Ist die Genossenschaft gemeinnützig?
Die Genossenschaft ist ein wirtschaftliches Unternehmen, jedoch arbeiten wir nicht
gewinnorientiert, sondern engagieren uns für kulturelle Inhalte.
Gemeinnützigkeit ist ein steuerrechtlicher Sachverhalt und führt zu einer
Steuerbegünstigung der Körperschaft. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt auf
Grundlage der Abgabenordnung durch das zuständige Finanzamt und wird nur dann
verliehen, wenn kein Wirtschaftsbetrieb mit nennenswerten Einnahmen betrieben wird.
Die Neue Eigentlichkeit eG ist in diesem Sinne nicht gemeinnützig. Um finanziell
unabhängig zu bleiben, betreiben wir eine Gastronomie, die ein wesentlicher Bestandteil
unseres Konzepts ist. Eine Gewinnausschüttung an die Mitglieder ist ausgeschlossen. Ziel
des Unternehmens ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Umsetzung eines
anspruchsvollen, vielseitigen Kulturprogramms, das allen Interessierten offen steht.
Wer vertritt meine Interessen als Mitglied in der Generalversammlung bzw. gegenüber dem Vorstand?
Jedes Mitglied hat unabhängig von der Zahl der gezeichneten Anteile eine Stimme in der
Generalversammlung. Diese wählt unter anderem den Aufsichtsrat, der die
Genossenschaftler gegenüber dem Vorstand (§ 112 AktG vertritt). Er ernennt Vorstände
und beruft diese ab.
Kann ich auch mehr als einen Anteil zeichnen?
Laut § 37 (3) der Satzung besteht folgende Regelung:
Ein Mitglied kann sich mit Zustimmung des Vorstands mit weiteren Geschäftsanteilen
beteiligen, jedoch maximal mit 45 % der Geschäftsanteile aller Mitglieder. Die Beteiligung
eines Mitglieds mit einem zweiten Geschäftsanteil darf mit Ausnahme bei einer
Pflichtbeteiligung erst zugelassen werden, wenn der erste Geschäftsanteil voll eingezahlt
ist; das Gleiche gilt für die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen.
Wieso hat jedes Mitglied nur eine Stimme, unabhängig von der Zahl der Anteile?
Das demokratische Prinzip der Genossenschaft beruht auf dem so genannten
Kopfstimmrecht. Dadurch können die unterschiedlichen Interessen der Mitglieder
unabhängig vom eingebrachten Kapital gerecht berücksichtigt werden.
Wie wird die Mitgliedschaft beenden?
Nach Ablauf des zweiten Geschäftsjahres kann jedes Mitglied seine Mitgliedschaft zum
Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr schriftlich
kündigen.
Soweit ein Mitglied mit mehreren Geschäftsanteilen beteiligt ist, ohne hierzu durch die
Satzung oder eine Vereinbarung mit der Genossenschaft verpflichtet zu sein, kann es
schriftlich nach Ablauf des zweiten Geschäftsjahres einen oder mehrere Geschäftsanteile
seiner zusätzlichen Beteiligung zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer
Frist von einem Jahr kündigen.
Was ist, wenn Stiftungsgelder/Fördermittel reduziert oder eingestellt werden?
Das Finanzkonzept beruht nicht allein auf der Finanzierung durch Stiftungen und
Fördermittel. Die Planung der Fördermittel geht nicht von der maximal zu erreichenden
Fördermenge aus, sondern von realistischen Einschätzungen.
Sollten Fördermittel oder Stiftungsgelder dennoch wegfallen, besteht die Möglichkeit, neue
Förderquellen zu akquirieren, im laufenden Betrieb die Kosten anzupassen und verstärkt
Mitglieder zu gewinnen.
Was passiert mit den Genossenschaftsanteilen, wenn die eG Insolvenz anmeldet?
In diesem Fall haftet jeder Genossenschafter nur in Höhe seiner eingebrachten Anteile.
Persönliche Haftung und Summierung der Folgekosten sind ausgeschlossen.
Warum gibt es keine Rendite, warum werden Gewinne nicht an die Mitglieder ausgeschüttet?
Die Gewinne sind nicht finanzieller, sondern ideeller Art. Der Gewinn besteht in der
Teilhabe an einem einzigartigen Kulturbetrieb, der mit transparenten demokratischen
Strukturen arbeitet und jedem Mitglied ermöglicht, diese zur Verwirklichung eigener Ideen
aktiv zu nutzen.
Ist es auch möglich, Geld zu spenden?
Da die Genossenschaft nicht gemeinnützig ist, können leider keine
Spendenbescheinigungen zur Geltendmachung beim Finanzamt ausgestellt werden. Es ist
jedoch möglich, Geldzuwendungen / Schenkungen zum Genossenschaftsvermögen
(unabhängig vom Kauf von Genossenschaftsanteilen) zu tätigen. Das Geld kommt
ausschließlich der genossenschaftlichen Arbeit zugute und unterstützt wirksam deren
vielfältiges Kulturangebot.