Ist die Genossenschaft gemeinnützig?

Die Genossenschaft ist ein wirtschaftliches Unternehmen, jedoch arbeiten wir nicht gewinnorientiert, sondern engagieren uns für kulturelle Inhalte. Gemeinnützigkeit ist ein steuerrechtlicher Sachverhalt und führt zu einer Steuerbegünstigung der Körperschaft. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt auf Grundlage der Abgabenordnung durch das zuständige Finanzamt und wird nur dann verliehen, wenn kein Wirtschaftsbetrieb mit nennenswerten Einnahmen betrieben wird. Die Neue Eigentlichkeit eG ist in diesem Sinne nicht gemeinnützig. Um finanziell unabhängig zu bleiben, betreiben wir eine Gastronomie, die ein wesentlicher Bestandteil unseres Konzepts ist. Eine Gewinnausschüttung an die Mitglieder ist ausgeschlossen. Ziel des Unternehmens ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Umsetzung eines anspruchsvollen, vielseitigen Kulturprogramms, das allen Interessierten offen steht.

Wer vertritt meine Interessen als Mitglied in der Generalversammlung bzw. gegenüber dem Vorstand?

Jedes Mitglied hat unabhängig von der Zahl der gezeichneten Anteile eine Stimme in der Generalversammlung. Diese wählt unter anderem den Aufsichtsrat, der die Genossenschaftler gegenüber dem Vorstand (§ 112 AktG vertritt). Er ernennt Vorstände und beruft diese ab.

Kann ich auch mehr als einen Anteil zeichnen?

Laut § 37 (3) der Satzung besteht folgende Regelung: Ein Mitglied kann sich mit Zustimmung des Vorstands mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen, jedoch maximal mit 45 % der Geschäftsanteile aller Mitglieder. Die Beteiligung eines Mitglieds mit einem zweiten Geschäftsanteil darf mit Ausnahme bei einer Pflichtbeteiligung erst zugelassen werden, wenn der erste Geschäftsanteil voll eingezahlt ist; das Gleiche gilt für die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen.

Wieso hat jedes Mitglied nur eine Stimme, unabhängig von der Zahl der Anteile?

Das demokratische Prinzip der Genossenschaft beruht auf dem so genannten Kopfstimmrecht. Dadurch können die unterschiedlichen Interessen der Mitglieder unabhängig vom eingebrachten Kapital gerecht berücksichtigt werden.

Wie wird die Mitgliedschaft beenden?

Nach Ablauf des zweiten Geschäftsjahres kann jedes Mitglied seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr schriftlich kündigen. Soweit ein Mitglied mit mehreren Geschäftsanteilen beteiligt ist, ohne hierzu durch die Satzung oder eine Vereinbarung mit der Genossenschaft verpflichtet zu sein, kann es schriftlich nach Ablauf des zweiten Geschäftsjahres einen oder mehrere Geschäftsanteile seiner zusätzlichen Beteiligung zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr kündigen.

Was ist, wenn Stiftungsgelder/Fördermittel reduziert oder eingestellt werden?

Das Finanzkonzept beruht nicht allein auf der Finanzierung durch Stiftungen und Fördermittel. Die Planung der Fördermittel geht nicht von der maximal zu erreichenden Fördermenge aus, sondern von realistischen Einschätzungen. Sollten Fördermittel oder Stiftungsgelder dennoch wegfallen, besteht die Möglichkeit, neue Förderquellen zu akquirieren, im laufenden Betrieb die Kosten anzupassen und verstärkt Mitglieder zu gewinnen.

Was passiert mit den Genossenschaftsanteilen, wenn die eG Insolvenz anmeldet?

In diesem Fall haftet jeder Genossenschafter nur in Höhe seiner eingebrachten Anteile. Persönliche Haftung und Summierung der Folgekosten sind ausgeschlossen.

Warum gibt es keine Rendite, warum werden Gewinne nicht an die Mitglieder ausgeschüttet?

Die Gewinne sind nicht finanzieller, sondern ideeller Art. Der Gewinn besteht in der Teilhabe an einem einzigartigen Kulturbetrieb, der mit transparenten demokratischen Strukturen arbeitet und jedem Mitglied ermöglicht, diese zur Verwirklichung eigener Ideen aktiv zu nutzen.

Ist es auch möglich, Geld zu spenden?

Da die Genossenschaft nicht gemeinnützig ist, können leider keine Spendenbescheinigungen zur Geltendmachung beim Finanzamt ausgestellt werden. Es ist jedoch möglich, Geldzuwendungen / Schenkungen zum Genossenschaftsvermögen (unabhängig vom Kauf von Genossenschaftsanteilen) zu tätigen. Das Geld kommt ausschließlich der genossenschaftlichen Arbeit zugute und unterstützt wirksam deren vielfältiges Kulturangebot.