Rechtsform eingetragene Genossenschaft
Die Rechtsform eingetragene Genossenschaft ist in Deutschland weit verbreitet und in mancher Hinsicht mit einem eingetragenen Verein (e.V.) verwandt. Dieser tritt jedoch zumeist als "nicht wirtschaftlicher Verein" (§21 BGB) auf, ist also nicht auf wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgelegt. Die eG hingegen ist eine Mischung aus Kapitalgesellschaft (insbesondere der Aktiengesellschaft) und Verein. Genossenschaften sind Wertegemeinschaften, die Ziele verfolgen, die über reine Wirtschaftsbetriebe hinausgehen. Der Zweck der Genossenschaft "Neue Eigentlichkeit eG" ist die Förderung kultureller Belange ihrer Mitglieder durch den gemeinsamen Geschäftsbetrieb. Als Kulturgenossenschaft erfüllt sie alle Wesensmerkmale, die den Kern von Genossenschaftsidentitäten bilden: Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Demonkratie, Gleichheit, Billigkeit und Solidarität. Eigene Umsatzerlöse und genossenschaftliche Beteiligung führen langfristig zur Selbstfinanzierung und gewährleisten damit die Unabhängigkeit des Kulturbetriebes. Der Vorstand der eG ist dem Satzungswerk verpflichtet und ermöglicht die ausreichenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, um diesen zu verwirklichen. Die Auszahlung einer Rendite auf die Genossenschaftsanteile ist ausgeschlossen. Die eingetragene Genossenschaft ist eine juristische Person und nach §17 GenG Formkaufmann im Sinne des Handelsrechts. In der Satzung ist eine Begrenzung der Haftung für tätige Geschäfte der eG auf das Vermögen der eG festgelegt. Die Mitglieder der eG haften also nicht mit ihren vollen Privatvermögen, sondern lediglich mit ihrer Einlage. Die "Neue Eigentlichkeit eG" ist entsprechend der gesetzlichen Vorschriften Mitglied in einem gesetzlichen Prüfungsverband, der Kontroll- und Aufsichtsrechte gegenüber der eG wahrnimmt. So ist die Genossenschaft die ideale Rechtsform für einen Kulturbetrieb, dessen Zweck nicht die Gewinnmaximierung, sondern die wirtschaftliche Selbstständigkeit zur Erfüllung der kulturellen Ziele ist. Eingetragene Genossenschaften haben unter allen Unternehmensformen die niedrigste Insolvenzrate. Ihre Stabilität ruht auf den Einlagen und der Beteiligung der Mitglieder, ihre Sicherheit auf den Prüfverbänden. |